Glossar

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Ankauf wertvoller Gegenstände

Bestimmte Form der Geldwäsche. Der Täter kauft mit aus einer rechtswidrigen Katalogtat nach § 261 StGB herrührendem Bargeld wertvolle Gegenstände. Beliebt sind vor allem Gold, Silber und Edelsteine.

Siehe auch Geldwäsche