Glossar

    Glossar

    A B D E F G H I K M P R S T U V W

    Ankauf wertvoller Gegenstände

    Bestimmte Form der Geldwäsche. Der Täter kauft mit aus einer rechtswidrigen Katalogtat nach § 261 StGB herrührendem Bargeld wertvolle Gegenstände. Beliebt sind vor allem Gold, Silber und Edelsteine.

    Siehe auch Geldwäsche