Glossar

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Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff

Ohne Einwilligung erfüllt der ärztliche Heileingriff den Tatbestand einer Körperverletzung. Die Voraussetzung wirksamer Einwilligung ist die natürliche Einsichts-, Urteils- und Verständnisfähigkeit des einwilligenden Patienten.

(siehe Arztstrafrecht)