Glossar

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Korruption

Das Korruptionsstrafrecht ist Teil des Wirtschaftsstrafrechts.

Gegenstand des Korruptionsstrafrechts sind die Korruptionsdelikte aus den §§ 331 bis 336 StGB, dies sind: Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung. Des weiteren gehören zu den Korruptionsdelikten:

Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Bestechung von Abgeordneten, Bestechlichkeit von Abgeordneten, Untreue, Angestelltenbestechung, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibung.

Zu den Korruptionsdelikten gehören auch Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Ebenso zu den Korruptionsdelikten gehören die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in der Hauptversammlung (§ 405 Abs. 3 Nr. 6 Aktiengesetz (AktG).

Korruptionsdelikte gehören zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.