Glossar

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Anklageschrift

Die Anklageschrift enthält den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen. Mit ihr werden die Akten dem Gericht vorgelegt. Die Anklageschrift hat zu enthalten: Die Tat, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften (Anklagesatz). In der Anklageschrift sind des Weiteren die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben. Es bedarf hier allerdings nicht der Angabe der vollständigen Anschrift der Zeugen. In der Anklageschrift ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen. Von der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses kann abgesehen werden, wenn die Anklage beim Strafrichter erhoben wird.